Individualarbeitsrecht

Das Individualrbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Insbesondere befasst es sich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrags, mit den Pflichten der Vertragsparteien und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung des Arbeitsvertrags. Neben dem BGB, das die Vorschriften zum Dienstvertrag und allgemeine Grundsätze des Zivilrechts enthält, sind als wesentliche Rechtsquellen des Individual-arbeitsrechts insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu nennen. Auf den folgenden Unterseiten erläutern wir Ihnen wichtige Fachbegriffe aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts.