Eine Abmahnung kann von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite ausgesprochen werden, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Sie dient dazu, die andere Partei zu vertragsgemäßem Verhalten zu ermahnen und ggf. eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung vorzubereiten, die üblicherweise eine vorherige Abmahnung mit der Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen und wiederholtes Fehlverhalten voraussetzt. Abmahnungen finden hauptsächlich bei Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer Anwendung, beispielsweise bei: