Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die in einer Vielzahl von Verträgen Anwendung finden, insbesondere auch in Formulararbeitsverträgen. Gesetzlich geregelt sind AGB in § 305 Abs. 1 BGB, der sie folgendermaßen definiert:

 

"Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertrags-bedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftform sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."

 

Im Rahmen der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 1 BGB) werden AGB-Klauseln gerichtlich daraufhin überprüft, ob sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen; spezielle Klauselverbote finden sich darüber hinaus in den §§ 308 und 309 BGB.