Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der vereinbarten Frist automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. Die Voraussetzungen der Befristung sind in § 14 TzBfG geregelt.