Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es lässt sich in die Bereiche des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts unterteilen. Auf den
folgenden Unterseiten erläutern wir Ihnen wichtige Fachbegriffe aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.