Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist eine Neuausrichtung oder die grundlegende Umstrukturierung eines Betriebes, die verschiedene Maßnahmen von der Veränderung betrieblicher Abläufe und Organisationsstrukturen bis hin zur Verlegung oder zur vollständigen Stilllegung des Betriebes umfassen kann.

 

Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern bei Betriebsänderungen, die Nachteile für die Belegschaft bzw. erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, ein Mitbestimmungsrecht: Er ist vom Unternehmer über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten und in eine Beratung darüber einzubeziehen. Ziel der Beratung ist ein Interessenausgleich zwischen den Parteien, denn insbesondere aufgrund der möglichen personellen Auswirkungen von Betriebsänderungen (Versetzung, Kündigung) führen diese oftmals zu innerbetrieblichen Konflikten. Zudem ist zum Ausgleich bzw. zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die der Belegschaft durch die Betriebsänderung entstehen, ein Sozialplan mit der Wirkung einer Betriebsvereinbarung abzuschließen.