Entsprechend dem Betriebsrat in einem privatrechtlich organisierten Unternehmen ist der Personalrat die kollektivrechtliche Vertretung der Beschäftigten in den öffentlich-rechtlich organisierten Dienststellen des Bundes bzw. der Länder und Kommunen, also in Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie rechtlich selbstständigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen). Da das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) nur für Einrichtungen der Bundesverwaltung gilt, verfügen die einzelnen Bundesländer über eigene Personalvertretungsgesetze, die Befugnisse, Wahl, Zusammensetzung und Zuständigkeit der Personalvertretungen in Organen der Landesverwaltung regeln. Neben den Personalräten bestehen in Dienststellen oftmals Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen gemäß §§ 93 ff. SGB IX mit eigenen Beteiligungsrechten.